Neue Richtlinien zur Anwendung kumulativer Sanktionen auf der Tabelle

Neue Richtlinien zur Anwendung kumulativer Sanktionen auf der Tabelle
Bildnachweis: FanF1

Nach der Verwirrung um die Verhängung von Strafen beim Großen Preis von Italien hat die FIA ihr Verfahren überarbeitet und präzisiert.

Die Umstellung der Startaufstellung beim Großen Preis von Italien zu verstehen, erwies sich als echte Herausforderung. Viele Fahrer wurden nach dem Austausch von Motorkomponenten bestraft, sodass die Fans ratlos waren, warum bestimmte Autos bestimmte Startplätze einnahmen. Auch die Teams selbst waren im Unklaren; nach dem Qualifying hatten sie keine Ahnung, wo ihre Autos stehen würden, wenn die Ampeln ausgehen würden. Um eine Wiederholung zu vermeiden, hat die FIA das Sportreglement überarbeitet, wobei die Änderungen am Mittwoch vom Weltmotorsportrat genehmigt wurden.

Künftig gilt Artikel 42.2, der die Strafen in der Startaufstellung regelt, wie folgt: – Fahrer, die eine Strafe von 15 Plätzen oder weniger erhalten haben, erhalten zunächst eine „vorläufige” Position entsprechend ihrem Ergebnis in der Qualifikation, zu der dann die Strafe hinzugerechnet wird. Wenn zwei oder mehr Fahrer denselben vorläufigen Platz teilen, wird ihre Reihenfolge durch ihre ursprüngliche Position in der Qualifikation bestimmt: Der langsamste Fahrer behält seinen Platz und der andere rückt einen Platz nach vorne. – Sobald diese vorläufigen Positionen festgelegt sind, belegen die Fahrer, die keine Strafe erhalten haben, die verbleibenden Plätze in der Startaufstellung, ebenfalls in der Reihenfolge der Qualifikation. – Sobald die nicht bestraften Fahrer platziert sind, rücken die bestraften Fahrer mit einer vorläufigen Position nach vorne, um die noch freien Plätze einzunehmen. – Fahrer, deren Strafen mehr als 15 Plätze betragen oder die ans Ende der Startaufstellung verwiesen werden, starten hinter allen anderen klassifizierten Fahrern. Ihre relative Reihenfolge untereinander richtet sich nach der Qualifikationsplatzierung. – Nicht platzierte Fahrer, die von den Rennkommissaren zum Rennen zugelassen wurden, nehmen die letzten Plätze in der Startaufstellung hinter allen platzierten Fahrern ein, wobei ihre interne Reihenfolge gemäß Artikel 39.3(b) festgelegt wird.